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   BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06   

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https://dejure.org/2007,5277
BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06 (https://dejure.org/2007,5277)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2007 - 2 AZR 599/06 (https://dejure.org/2007,5277)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 (https://dejure.org/2007,5277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein rechtmäßiges Absehen von einer Tatbestandsdarstellung in einem Urteil; Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem Klägervorbringen zur Sicherstellung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 3; ; ZPO § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 69 Abs. 2, 3; ZPO § 313
    Zivilprozessrecht; Arbeitsgerichtsverfahren - Urteil mit mangelhaftem Tatbestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 551 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06
    Die Kammer, so führt das Landesarbeitsgericht unter Hinweis ua. auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2003 (- 2 BvR 949/02 - EzA GG Art. 103 Nr. 5) aus, habe den Vortrag der Parteien, auch soweit er nicht ausdrücklich angesprochen worden sei, vollständig zur Kenntnis genommen und in Gänze im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt.

    Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - EzA GG Art. 103 Nr. 5).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06
    Liegt ein solcher - wie hier - nicht vor, so ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts ohne einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Tatbestand von Amts wegen aufzuheben und der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (st. Rspr. des BAG vgl. zuletzt 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils und insbesondere dessen Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt zu ermöglichen, im Einzelfall deswegen erreicht werden kann, weil der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06
    Zur Rechtslage verweist der Senat auf das in einem Parallelverfahren ergangene Urteil des Senats - 2 AZR 304/06 - vom selben Tage.
  • BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06
    Zumindest eine verkürzte Darstellung des etwaigen zweitinstanzlichen Vorbringens ist erforderlich (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 386/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 12 = EzA ZPO § 543 Nr. 12; BGH 13. August 2003 - XII ZR 303/02 - BGHZ 156, 97; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 69 Rn. 10a).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 94/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils bei Verkündung im Termin zur

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06
    So liegt es, wenn das Berufungsurteil auf Grund von Lückenhaftigkeit, Widersprüchlichkeit oder Unverständlichkeit seine erschöpfende sachliche Nachprüfung nicht mehr erlaubt (BGH 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03 - BGHZ 158, 60; Schwab/Weth-Schwab ArbGG § 69 Rn. 19).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 627/05

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06
    Daran hat sich durch das ZPO-Reformgesetz 2001 nichts geändert (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 5; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 69 Rn. 10, 10a).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06
    Auch in solchen Fällen liegt ein Mangel im Tatbestand vor (§ 313 Abs. 1 Nr. 5 ZPO), der auch ohne Rüge zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (BGH 26. Juni 1963 - IV ZR 273/62 - BGHZ 40, 84).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 386/01

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 599/06
    Zumindest eine verkürzte Darstellung des etwaigen zweitinstanzlichen Vorbringens ist erforderlich (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 386/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 12 = EzA ZPO § 543 Nr. 12; BGH 13. August 2003 - XII ZR 303/02 - BGHZ 156, 97; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge § 69 Rn. 10a).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

    Die Beweiskraft des Tatbestands und damit die Bindungswirkung für das Revisionsgericht entfällt aber, soweit die Feststellungen Unklarheiten enthalten, Lücken aufweisen oder widersprüchlich sind (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe; 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16; BGH 9. Juli 1993 - V ZR 262/91 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Es liegt ein Mangel im Tatbestand vor, der auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 559 Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 583/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Es liegt ein Mangel im Tatbestand vor, der auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 559 Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 587/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Es liegt ein Mangel im Tatbestand vor, der auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 559 Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 585/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Es liegt ein Mangel im Tatbestand vor, der auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 559 Rn. 18 mwN).
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 582/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Es liegt ein Mangel im Tatbestand vor, der auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 559 Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 584/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Es liegt ein Mangel im Tatbestand vor, der auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 559 Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 588/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Es liegt ein Mangel im Tatbestand vor, der auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 559 Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 586/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    Es liegt ein Mangel im Tatbestand vor, der auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - Rn. 14; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 559 Rn. 18 mwN).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZN 1193/06

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    a) Die Beschwerde weist zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin, nach der eine Entscheidung, gegen die der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft ist, ersehen lassen muss, von welchem Sach- und Streitstand das Berufungsgericht ausgegangen ist, welches Ziel der Rechtsmittelführer verfolgt hat und welche Feststellungen der Entscheidung zugrunde gelegt worden sind (17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4, zu I 1 der Gründe; 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 5; 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 - 28. November 2007 - 6 AZN 643/07 -).

    Eine Ausnahme gilt jedoch schon im Revisionsverfahren, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils und insbesondere dessen Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt zu ermöglichen, im Einzelfall deswegen erreicht werden kann, weil der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - aaO; 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - aaO; 19. Juni 2007 - 2 AZR 599/06 -).

  • BSG, 18.07.2017 - B 5 R 336/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Darlegungspflicht; Unbeachteter

  • BSG, 20.02.2013 - B 4 AS 342/12 B
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